Pferdehalterhaftpflicht
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Besonders Pferde, die sich auch auf öffentlichen Straßen bewegen, reagieren auf viele Situationen schreckhaft. Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden, die ein Pferd Dritten zufügt, d. h. Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Allein aus der Haltung von Pferden kann auf eine potenzielle Gefahr für Dritte geschlossen werden. Im Rahmen der Gefährdungshaftung sind Pferdebesitzer auch für unverschuldete Schäden an Dritten verantwortlich. Die Versicherung räumt den Pferdebesitzern einen Schutz vor finanziellen Schäden durch Schadensersatzforderungen Dritter ein. Stallbesitzer und Turnierveranstalter verlangen von den Pferdebesitzern häufig einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung, um sich selbst gegen Schadensfälle abzusichern. Im Rahmen einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung werden auch die Kosten für Mietsachschäden und Flurschäden für Fremdreiter übernommen. Sie tritt auch für Schäden durch ungewollte Deckakte auf. Abhängig von dem gewählten Tarif ist über den Abschluss einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung zusätzlich ein Forderungsausfallschutz gewährleistet.