Hundekrankenversicherung
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In Deutschland gibt es bisher keine verpflichtende Krankenversicherung für Hunde. Die Kosten für anfallende tierärztliche Behandlungen können dennoch sehr hoch ausfallen. Sie steigen für gewöhnlich mit dem Lebensalter des Hundes und sind auch abhängig von der Rasse. Bei einigen Züchtungen treten bestimmte Krankheiten gehäuft auf. Allerdings können rassespezifische Erkrankungen in den Tarifen auch ausgeschlossen sein. Da diese bei bestimmten Rassen einen erheblichen Teil der anfallenden Krankenkosten ausmachen können, ist es wichtig, auf die genauen Tarifbedingungen zu achten und sich vorher nach einem solchen Ausschluss zu erkundigen.
Über eine Hundekrankenversicherung gelingt die Absicherung der gesundheitlichen Risiken eines Hundes. Die Krankenversicherung übernimmt alle beim Tierarzt anfallenden Kosten. Bei allen Tarifen von allen Anbietern besteht eine freie Tierarztwahl. Bei erheblichen Zweifeln an der Notwendigkeit der zu übernehmenden Leistungen fordern die Versicherer ein Gutachten an, was jedoch selten geschieht. Nicht alle Tarife bieten ein umfängliches Leistungsspektrum und auch die Höhe der Beiträge unterscheiden sich deutlich voneinander, sodass ein Vergleich der einzelnen Angebote sehr wichtig ist.
Leistungen
In einer Hundekrankenversicherung sind bei vielen Tarifen die ambulante und stationäre Behandlung des Hundes, die Kosten für Medikamente, Verbandsmaterialien und teure Operationen sowie Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen und ein umfassender Rechtsschutz enthalten. Für die Abbildung des genauen Leistungsspektrums dient der folgende Überblick:
- Leistungen aus dem Bereich der Diagnostik (etwa Elektrokardiografie (EKG) und bei Bedarf Computertomografie (CT))
- Physikalische Therapien
- Alle notwendigen chirurgischen Eingriffe
- Die anfallenden Kosten für die Tierklinik bzw. die Unterbringung beim Tierarzt
- Alle anfallenden Vor- und Nachsorgeuntersuchungen
- Die Tierarztkosten für den Hund, in Abhängigkeit vom Tarif ggf. auch der doppelte und dreifache Satz
- In Abhängigkeit von dem gewählten Tarif ggf. auch Kosten für eine homöopathische Behandlung
Auf bei dieser Art der Versicherung lohnt sich in jedem Fall ein Vergleich der Tarife und Leistungen der einzelnen Versicherer. Im Rahmen einer Vollversicherung werden durch die Hundekrankenversicherung so gut wie alle Krankheitsfälle abgedeckt, dennoch gibt es aufseiten der Versicherer kein einheitliches Leistungsspektrum, denn deren Policen weisen erhebliche Unterschiede auf, weshalb auf die folgenden Aspekte geachtet werden sollte:
- Bei einigen Tarifen gibt es Obergrenzen bei der Erstattung der anfallenden Kosten pro Jahr, vor allem bei der ambulanten Behandlung des Hundes
- Bei einigen Tarifen gibt es Obergrenzen für einen Klinikaufenthalt einschließlich der Nachsorge
- Einige Tarife beinhalten Altersbeschränkungen für den Zeitpunkt des Versicherungseintritts des Hundes
- Es gibt Beschränkungen bei der Erstattung erhöhter Gebührensätze des Tierarztes, diese werden nicht in allen Tarifen abgedeckt
- Es existieren Regelungen zur Wartezeit, etwa bei Impfungen oder Wurmkuren
- Einige Tarife räumen den Hundehaltern auch eine Selbstbeteiligung im Schadensfall ein, deren Höhe in Abhängigkeit vom gewählten Tarif ebenfalls sehr unterschiedlich ausfällt
- Nicht in allen Tarifen sind Versicherungsleistungen bei Kaiserschnitt, Kastration und Sterilisation abgedeckt
- Der Krankenschutz im europa- oder weltweiten Ausland ist nicht in allen Tarifen enthalten
Die Tarifstruktur bei der Hundekrankenversicherung richtet sich nach der Hunderasse, der Schulterhöhe und dem Alter des Tieres. Im Fall fehlender Kennzeichnung durch einen Chip verlangen die Versicherer ggf. Zuschläge.