Privathaftpflichtversicherung

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Privathaftpflicht

Versicherungsgegenstand

Gegenstand der Privathaftpflichtversicherung sind Schäden gegenüber Dritten, wenn kein Vorsatz vorliegt. Bereits leichte Versehen, wie sie auch bei Fahrradfahrern im Straßenverkehr vorkommen, können zu Schäden, einschließlich Folgeschäden, in Millionenhöhe führen. Das kann bei Sachschäden, vor allem aber bei Personenschäden der Fall sein. Der Versicherungsumfang divergiert bei den verschiedenen Anbietern, allerdings ist die Höhe der Erstattung auch auf die Schäden abgestimmt. Eine Privathaftpflicht sollte jeder abschließen, um sich und andere vor den möglicherweise beträchtlichen Folgen auch leicht fahrlässigen Handelns zu schützen.

Versicherte Personen

Die Haftpflichtversicherung schützt zum einen den Versicherungsnehmer selbst, darüber hinaus aber auch dessen Familienmitglieder, Ehepartner und Kinder. Es handelt sich um einen Schutz vor der Haftpflicht gegenüber durch eigenes schuldhaftes Handeln verursachten Schäden bei Dritten. Die Haftpflichtversicherung lässt sich vertraglich auf den Lebenspartner erweitern, wenn dieser in den Vertrag mit aufgenommen wird. Der Haftpflichtschutz erstreckt sich darüber hinaus auch auf Haushaltsgehilfen und ähnlich beschäftigte Personen. Der Versicherungsschutz besteht auch während der Ausübung typischer Freizeitaktivitäten, z. B. während des Radfahrens, Skatens etc.

Im Todesfall des Versicherungsnehmers besteht der Haftpflichtschutz für die Angehörigen bis zur nächsten Prämienfälligkeit. Im Fall, dass der überlebende Partner die nächste Prämie begleicht, tritt er automatisch als Vertragspartner in den Vertrag ein, der Versicherungsschutz wird ohne Unterbrechung weitergeführt.

Darüber hinaus existieren noch spezielle Haftpflichtversicherungen.
Zu diesen gehören etwa:
  • Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung
  • Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
  • Die Bauherren- und Grundstückshaftpflichtversicherung
  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Deren versicherte Risiken sind für gewöhnlich nicht von der Privat-Haftpflichtversicherung umfasst. So werden z.  B. nur bei kleineren Bauvorhaben bis zu einer Summe von ca. 50.000 Euro im Zusammenhang mit der Bautätigkeit entstehende Schäden von der Privathaftpflicht des Bauherrn übernommen.

Überblick

Haftungs- und Leistungsumfang

Als Schadensverursacher haften alle Personen mit ihrem gesamten Vermögen. Der Geschädigte besitzt bei schuldhaftem schädigendem Handeln ein gesetzliches Recht auf angemessenen finanziellen Schadensersatz. Hierzu zählen die Kosten für die Wiederherstellung oder den Ersatz beschädigter Gegenstände sowie alle Folgekosten durch einen Nutzungs- oder Erwerbsausfall. Bei Personenschäden fallen für die Geschädigten Behandlungskosten und Verdienstausfall an.

Darüber hinaus steht dem Verletzten auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu, der ebenfalls von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt ist, bei bleibenden Gesundheitsschäden kann sich für den Geschädigten darüber hinaus auch ein Anspruch auf eine lebenslange Rente ergeben, die auch von der Versicherung übernommen wird.

Anhand dieser Ausführungen wird deutlich, dass die Haftpflichtversicherung vor möglicherweise ruinösen Schadensersatzansprüchen schützt. Der Versicherer prüft, ob und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer zum Schadensersatz verpflichtet ist und zahlt bei begründen Ansprüchen den Schadensersatz. Bei unbegründeten Schadensersatzansprüchen führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten des Rechtsstreits, was auch als Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen gesehen werden kann. Geldstrafen und Eigenschädigungen sowie reine Vertragsverpflichtungen werden allerdings nicht übernommen.

Sie haben Fragen zur Privathaftpflicht oder wünschen eine Beratung zu einer schon bestehenden? Gerne stehe ich Ihnen für alle Fragen zu diesem interessanten und wichtigen Thema zur Verfügung.

Setzen Sie sich daher gerne mit mir telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf meiner Internetseite in Verbindung und vereinbaren einen unabhängigen Beratungstermin.

Ihr Andreas Schricker

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