Krankentagegeldversicherung

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Krankentagegeld

Was ist eine Krankentagegeldversicherung?

Wenn der Heilungsprozess nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall längere Zeit in Anspruch nimmt, wird es für die meisten Menschen finanziell eng. Zwar zahlt der Arbeitgeber die ersten sechs Wochen Ihr Gehalt weiter, doch was, wenn beispielsweise die Physiotherapie noch nicht abgeschlossen ist und Sie noch nicht in der Lage sind, Ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen? In diesem Fall bezahlt Ihnen die GKV ein Krankengeld, dieses ist aber erheblich geringer als Ihr Gehalt und reicht nicht aus, um alle laufenden Kosten zu decken. Zudem ist das Krankengeld gesetzlich Versicherten vorbehalten, privat Versicherte haben keinen Anspruch darauf. Für diesen Fall können Sie mit einer Krankentagegeldversicherung vorsorgen.

Die Krankentagegeldversicherung ist auf jeden Fall eine vernünftige Entscheidung, um den Zeitraum bis zur Wiederaufnahme der Berufstätigkeit finanziell auszugleichen. Notwendig für den Abschluss der Versicherung ist lediglich ein Attest Ihres Arztes, das Ihnen die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.

Unnötig – und leicht mit der Krankentagegeldversicherung zu verwechseln – ist hingegen das Krankenhaustagegeld, das für Krankenhauseinweisungen als Zusatzleistung abgeschlossen werden kann (z. B. für das Telefon, den Fernseher oder die Gebühr, die bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus für gesetzlich Versicherte fällig wird).

Benötige ich eine Krankentagegeldversicherung?

Die Antwort auf diese Frage ist abhängig davon, wie Ihr Beschäftigungsverhältnis ist und ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind:

  • Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall sechs Wochen lang Ihren Lohn vom Arbeitgeber bezahlt, anschließend gibt es das Krankengeld der GKV. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt derzeit bei 4.537,50 Euro brutto. Ein Arbeitnehmer, der weniger verdient, bekommt als Krankengeld ca. 80 % seines Nettoeinkommens, während ein Arbeitnehmer, der über diesem Betrag liegt und sich einen gewissen Lebensstandard angewöhnt hat, den Verlust viel mehr spürt, denn, je höher sein Lohn war, desto mehr macht sich jetzt das fehlende Geld bemerkbar. Hinzu kommt, dass der Höchstbetrag bei 2.793 Euro liegt. Branchenabhängig kann ein Tarifvertrag vorsehen, dass der Arbeitgeber diese Lücke schließt, indem er den fehlenden Betrag ausgleicht, sodass die Höhe des Nettolohns erreicht wird. In diesem Fall wäre eine Krankentagegeldversicherung unnötig, für alle anderen ist sie jedoch empfehlenswert.
  • Privat versicherte Arbeitnehmer erhalten nach Ablauf der sechs Wochen, für welche der Arbeitgeber aufkommt, gar keine Kompensation. Für diese Arbeitnehmer ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll, um ihre Kosten zu decken. Eine Vorschrift, die besagt, dass die Krankentagegeldversicherung bei der eigenen Krankenversicherung abgeschlossen werden muss, gibt es indes nicht.
  • Gesetzliche versicherte Selbstständige können selbst entscheiden, ob sie Krankengeld wollen oder nicht. Falls ja, bezahlen sie einen Beitrag von 15,5 % von ihrem Gewinn, falls nicht, sind es 14,9 %. Der Beitrag für das Krankengeld überschreitet nicht 27,23 Euro. Anders als bei den gesetzlich versicherten Arbeitnehmern erhält ein gesetzlich versicherter Selbstständiger 70 % seines Einkommens, jedoch höchstens 105,88 Euro/Tag. Wenn eine Zahlung des Krankengeldes erst ab der 7. Woche aufgrund der finanziellen Lage des Selbstständigen nicht ausreichend ist, kann er in einen Wahltarif der GKV wechseln und unter der Voraussetzung eines Zuschlags schon ab der 4. Woche das Krankengeld erhalten, je nach Branche sogar ab dem 15. Tag, jedoch im letzteren Fall unter der Auflage, drei Jahre bei der Krankenkasse zu bleiben. Möglich ist auch, einen Wahltarif bei einer PKV abzuschließen und so bereits vor der 7. Woche Krankentagegeld zu erhalten, jedoch gilt hier: Je schneller das Geld benötigt wird, desto höher sind die Beiträge und vor dem Abschluss der Krankentagegeldversicherung erfolgt eine Gesundheitsprüfung.
  • Privat versicherte Selbstständige schließen meistens bereits zusammen mit der privaten Krankenversicherung eine Krankentagegeldversicherung ab, allerdings ist das keine Pflicht. Kunden sollten von verschiedenen Anbietern Angebote einholen und dabei berechnen, welchen Betrag sie benötigen würden, welche monatlichen Ausgaben abgedeckt werden müssen, welche Zusatzkosten an- oder wegfallen könnten etc. Erst dann sollte entschieden werden, ob eine Krankengeld- und/oder eine Krankentagegeldversicherung die richtige Wahl ist.
  • Beamte benötigen keine Krankentagegeldversicherung, da sie im Krankheitsfall unbefristet weiterbezahlt werden, allerdings sollten sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, um vorzusorgen, falls sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Gerne stehe ich Ihnen zu allen Fragen dieses wichtige Thema betreffend zur Verfügung.

Setzen Sie sich daher gerne mit mir telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf meiner Internetseite in Verbindung und vereinbaren einen unabhängigen Beratungstermin.

Ihr Andreas Schricker

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