Dienstunfähigkeitsversicherung

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Dienstunfähigkeitsversicherung

Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Während Angestellte und Arbeiter berufsunfähig werden können, werden Beamte dienstunfähig.

Besonders für junge Beamte ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung angebracht, denn diese haben einen Anspruch auf ein Ruhegehalt erst dann, wenn sie fünf Jahre Dienst abgeleistet haben. Vor dem gleichen Problem stehen Beamte auf Probe/Widerruf. Diese werden üblicherweise entlassen, wenn sie dienstunfähig werden. Obwohl sie in diesem Fall in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden, stehen sie dennoch vor dem Dilemma, dass sie erst nach fünf Jahren ab Beginn der Versicherung Anspruch auf Leistungen haben. Nicht zu vernachlässigen sind auch die hohen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, wenn eine Erwerbsminderungsrente das Einkommen ersetzen soll. Als Ausnahme gilt nur, wenn der Beruf selbst für die Dienstunfähigkeit verantwortlich ist oder es während der Dienstausübung zu einem Unfall kommt (§ 49 BBG).

Während also Beamte auf Lebenszeit, die länger als fünf Jahre im Dienst sind, wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden und ein Ruhegehalt erhalten, trifft das auf die Berufsanfänger nicht zu. Diese sollten deshalb mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung ihre Vorsorgelücke schließen.

Wer gilt als dienstunfähig?

Beamte, die auf Dauer nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienst zu erfüllen, gelten als dienstunfähig. Laut § 44 BBG kann ein Beamter aufgrund einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, wenn er krankheitsverdingt innerhalb eines halben Jahres mehr als drei Monate nicht arbeiten konnte. Des Weiteren muss eine volle Dienstfähigkeit für die Zukunft ausgeschlossen werden. Jedoch kann das Beamtenrecht der einzelnen Bundesländer für Beamte der Länder und Kommunen andere Regelungen vorsehen.

Beamte auf Lebenszeit können bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Das Ruhegehalt, das sie dann erhalten, ist höher berechnet als die Erwerbsminderungsrente, die Angestellte erhalten, da es mit jedem Dienstjahr steigt und nach 40 Jahren 71,75 % des letzten Gehalts beträgt.

Allerdings muss der Beamte nicht unbedingt in den Ruhestand versetzt werden, wenn der Arbeitgeber ihm andere Aufgaben übertragen kann.

Was bedeutet die Dienstunfähigkeitsklausel?

Dienstunfähigkeit wird nicht mit Berufsunfähigkeit gleichgesetzt. Letztere bedeutet, dass 50 % der beruflichen Tätigkeiten nicht mehr erledigt werden können. Bei der Dienstunfähigkeit gibt es diese Grenze nicht, denn ein Beamter kann bereits bei einem Verlust von 20 % in den Ruhestand geschickt oder entlassen werden, wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, dass er nicht wieder zu 100 % einsetzbar sein wird, was bedeutet, dass er kein Geld aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten wird. Hier hilft die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel weiter, die unterschiedliche Möglichkeiten bietet. Am besten abgesichert ist ein Beamter, dessen Vertrag in der Dienstunfähigkeitsklausel vorsieht, dass Entlassung und Versetzung in den Ruhestand abgedeckt werden. Davon profitieren sowohl Beamtenanwärter als auch Beamte auf Probe/Widerruf.

Die Feststellung der Dienstunfähigkeit ist immer wieder ein Streitpunkt zwischen Versicherungsgesellschaft und Kunden. Deswegen ist es wichtig, dass dem Versicherer kein eigenes Prüfrecht eingeräumt wird und er sich der Meinung des Dienstherrn anschließt, d. h., keine weiteren medizinischen Tests oder Untersuchungen vom Kunden fordert.

Die Dienstunfähigkeitsklausel gehört zur Berufsunfähigkeitsversicherung und komplettiert deren Bedingungen. Wenn also die Bedingungen für die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, auch ohne die Einstufung als dienstunfähig durch den Amtsarzt, erfüllt werden, zahlt die Versicherung.

Benötige ich die Dienstunfähigkeitsklausel?

Wenn Sie zur Gruppe der jungen Beamten, Beamten auf Probe und Beamtenanwärter gehören, dann ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel für Sie auf jeden Fall interessant, weil Sie zum jetzigen Zeitpunkt entweder nur geringe oder gar keine Ruhegeldforderungen geltend machen können.

Lassen Sie sich von mir beraten, damit wir Ihre Versorgungslücke schließen können.

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Ihr Andreas Schricker

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