Grundfähigkeitsversicherung

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Grundfaehigkeitsversicherung
So funktioniert die Grundfähigkeitsversicherung

Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?

Die Grundfähigkeitsversicherung kann als weitere Option angesehen werden, wenn eine Berufs­unfähig­keitsversicherung nicht infrage kommt. Dafür gibt es viele Gründe, wie z. B. die finanzielle Lage, die besonderen Umstände der Berufsausübung oder bestimmte Risikofaktoren.

Eine Grundfähigkeitsversicherung sichert den Einkommensausfall, der aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls eingetreten ist. Ausschlaggebend ist einzig, welche Grundfähigkeiten – Bedienen eines Kraftfahrzeuges, Bücken, Gehen, Heben, Knien, Stehen, Tragen, Treppen steigen etc. – Sie verloren haben oder zu verlieren erwarten. Von den Versicherungsgesellschaften akzeptiert werden dafür die Ursachen Krankheit, Kraftabbau und Unfall.

Dabei wird die Zahlung von dem Versicherer unabhängig von einer Erwerbs- oder Berufs­unfähig­keit geleistet, d. h., selbst dann, wenn Sie noch arbeitsfähig sind.

Allerdings stellt sich die Grundfähigkeitsversicherung als eine bezahlbare Alternative für alle Versicherten dar, die sich einen vollwertigen Berufsunfähigkeitsschutz nicht leisten wollen oder können, da die Beiträge zum Grundfähigkeitsschutz vergleichsweise günstig ausfallen.

Ist die Grundfähigkeitsversicherung für mich geeignet und flexibel modellierbar?

Eine Grundfähigkeitsversicherung ist deswegen effektiv, weil sie beim nachgewiesenen Befund des eigenen Arztes Ihren Rentenanspruch bewirkt. Zudem ist sie flexibel, weil sie jederzeit an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden kann. So kann sie beispielsweise durch eine darin enthaltene Nachversicherungsgarantie zu einem späteren Zeitpunkt – ohne nochmaligen Gesundheitstest – erhöht, verkleinert oder gekündigt werden.

Welche Fähigkeiten sichert die Grundfähigkeitsversicherung ab?

Bei vielen Versicherungsanbietern wird die volle Rente bereits bei Verlust nur einer der folgenden Grundfähigkeiten für ein halbes Jahr ausbezahlt:

  • Armbewegung
  • Auffassungsgabe
  • Bücken
  • Fahrzeugsteuerung
  • Gedächtnis
  • Gehen
  • Gesetzliche Betreuung
  • Gleichgewichtssinn
  • Handbewegung
  • Handlungsplanung
  • Heben
  • Hören
  • Knien
  • Konzentration
  • Orientierung
  • Sehen
  • Sitzen
  • Sprechen
  • Stehen
  • Tragen
  • Treppensteigen

Wenn Sie beispielsweise Informatiker sind und aufgrund eines Unfalls im Rollstuhl sitzen, können Sie Ihren Beruf dennoch ausüben, was bedeutet, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung in Ihrem Fall nicht greift. Wenn Sie aber im Rahmen eine Grundfähigkeitsversicherung die Fähigkeit „Stehen“ oder „Gehen“ versichert haben, erhalten Sie die volle Rente, können aber weiterhin Ihren Beruf ausüben.

Wir können gemeinsam die Anbieter und deren Leistungen vergleichen und das am besten auf Sie zugeschnittene Angebot auswählen.

Sie sind sich nicht sicher, ob das Thema der Einkommenssicherung für Sie interessant ist?

Machen Sie doch den Selbsttest unter:

Setzen Sie sich daher gerne mit mir telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf meiner Internetseite in Verbindung und vereinbaren einen unabhängigen Beratungstermin.

Ihr Andreas Schricker

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