Gebäudeversicherung
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Versicherungsumfang
Die Gebäudeversicherung dient dem Schutz des eigenen Hauses. Abgesichert sind mit der Gebäudeversicherung Gefahren wie Feuer, Leitungswasser und Unwetter. Das Haus und sein Zubehör sind in der Gebäudeversicherung gegen Feuer, Leitungswasserschäden wie Rohrbrüche, Sturm, Blitzschlag, Hagel und je nach Vertragsumfang auch gegen Naturereignisse wie Überschwemmungen, Lawinen oder Erdbeben geschützt. Das ebenfalls geschützte Zubehör muss Wohnzwecken oder der Instandhaltung des Wohngebäudes dienen, was etwa bei Werkzeugen, Markisen, Alarmanlagen, Blumenkästen oder auch Rundfunkantennen der Fall ist. Der Versicherungsschutz für den Garten, den Swimmingpool oder andere Anlagen ist abhängig von den jeweiligen Versicherungsbedingungen und kann ggf. auch mit dem Versicherer ausgehandelt werden. Abhängig von den konkreten Vertragsbedingungen kann der Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung sich auch auf weitere Leistungen erstrecken, etwa die Beseitigung von Graffiti, Aufräum- und Abbrucharbeiten nach einem Schadensfall, anfallende Transport- und Lagerkosten, aber auch Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit des Gebäudes, möglich sind auch ein Versicherungsschutz bei Mietausfall für vermietete Räume sowie die Erstattung der Rückreisekosten von der Urlaubsdestination nach schweren Versicherungsschäden und entstehende Sachverständigengebühren.
Abhängig von der regionalen Lage werden auch sog. Elementarschäden, d. h. durch Naturereignisse eintretende Schäden wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Lawinen oder Schneedruck, mitversichert. Allerdings ist es in bestimmten Lagen sehr schwer, eine Versicherung für Überschwemmungen abzuschließen. Die Elementarschäden lassen sich im Rahmen der Gebäudeversicherung einzeln oder im Paket mitversichern.
Bei Abschluss eines Vertrages sollte darauf geachtet werden, dass die Bestandteile Feuerversicherung und Leitungswasserversicherung mit eingeschlossen sind. Das Gefahrenpotenzial solcher Schadensereignisse ist immens und ein Totalschaden am eigenen Haus ist in der Regel existenzbedrohend. Die Wohngebäudeversicherung ist von daher unverzichtbar für Hauseigentümer. Nicht im Versicherungsumfang enthalten ist der Hausrat, der durch eine separate Hausratversicherung abgesichert werden muss.
Versicherungssumme
Der Umfang der zu ersetzenden Schäden ist abhängig von der vereinbarten Versicherungssumme. Sie sollte in jedem Fall dem Wert der versicherten Immobilie entsprechen, um eine Unterversicherung auszuschließen. Gegen eine drohende Unterdeckung kann eine gleitende Neuwertversicherung abgeschlossen werden. Für die Versicherung von sog. Elementarschäden wird ein Aufpreis fällig, und zwar in Abhängigkeit von der Region und der örtlichen Risikosituation.
Sie haben Fragen zur Wohngebäudeversicherung oder wünschen eine Beratung zu einer schon bestehenden? Gerne stehe ich Ihnen für alle Fragen zu diesem interessanten und wichtigen Thema zur Verfügung.
Setzen Sie sich daher gerne mit mir telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf meiner Internetseite in Verbindung und vereinbaren einen unabhängigen Beratungstermin.
Ihr Andreas Schricker