Unfallversicherung
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Leistungsgegenstand
Eine private Unfallversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen eines schweren Unfalls, die existenzbedrohend sein können. Sie kommt nur für Gesundheitsschäden auf, die durch einen Unfall verursacht werden. Eine Unfallversicherung umfasst auch die Invaliditätsleistung, d. h., wenn als Folge eines Unfalls gesundheitliche Einschränkungen zurückbleiben, wird die vereinbarte Kapitalsumme ausgezahlt, um Einkommenseinbußen aufzufangen, die Wohnräume behindertengerecht umzubauen und ggf. auch eine Umschulung für den notwendigen Berufswechsel zu finanzieren.
Leistungsumfang
Im Rahmen der Unfallversicherung wird entweder eine Kapitalsumme oder eine monatliche Rente für den Fall bleibender Gesundheitsschäden ausgezahlt, wobei deren Höhe vom Grad der Invalidität abhängig ist. Insbesondere bei Überschreitung eines bestimmten Lebensalters zum Unfallzeitpunkt, etwa nach dem 65. Lebensjahr, zahlen viele Versicherer statt der Einmalzahlung eine lebenslange Unfallrente aus.
Versicherungskosten
Die monatlichen Beiträge für die Unfallversicherung sind im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung relativ günstig. Viele Unfälle ereignen sich in der Freizeit, wobei hier die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift. Selbstständige und Nichtberufstätige sind während ihrer Arbeitszeit nicht gesetzlich unfallversichert, weshalb hier eine private Unfallversicherung auf jeden Fall zu empfehlen ist.
Viele Versicherer haben Mehrleistungsmodelle, bei welchen bei höherem Invaliditätsgrad mehr gezahlt wird, als es dem tatsächlichen Invaliditätsgrad entspricht, d. h. z. B., bei einer unfallbedingten Invalidität von 80 % werden in Abhängigkeit von der konkreten Vereinbarung 200–300 % der vollen Invaliditätsleistung ausgezahlt. Bei höheren Invaliditätsgraden ist auch der Finanzbedarf des Versicherten hoch. Inbegriffen sein können zudem Tagegeld, Genesungsgeld und Todesfallleistung. Insbesondere für Selbstständige ist es wichtig, im Rahmen der Unfallversicherung ein Krankentagegeld zu vereinbaren, das nach dem Unfallereignis für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zu einem Jahr gezahlt wird. Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod des Versicherten, besteht darüber hinaus ein Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme, welche der finanziellen Entlastung der Hinterbliebenen dient. Alternativ bietet sich auch eine Lebensversicherung an.
Fragen?
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