Rechtsschutzversicherung
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Leistungsumfang
Zu den von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckten Schadensfällen gehören Arbeits-, Verkehrs- und Mietstreitigkeiten. Der genaue Umfang ist abhängig von den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen Arbeit, Verkehr und Wohnung kommen oft vor und eine Rechtsschutzversicherung hilft bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Daneben werden auch Steuerstreitigkeiten, Vertragsauseinandersetzungen sowie Schadenersatzfragen, Straf- oder Sozialgerichtsverfahren sowie erbrechtliche Streitigkeiten in Abhängigkeit von den vereinbarten Vertragsbedingungen von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Bevor die Rechtsschutzversicherung eintritt, werden zunächst die entsprechenden Erfolgsaussichten geprüft und entschieden, ob diese Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten des Versicherungsnehmers übernimmt. Auch dieses Vorgehen kann sich positiv für den Versicherungsnehmer auswirken, da er nach einer dezidierten juristischen Vorabprüfung erfährt, ob er den anstehenden Rechtsstreit gewinnen kann. Der Rechtsschutzversicherer verfügt über die erforderlichen Fachkenntnisse und gibt finanzielle Unterstützung, damit das Recht aufseiten des Versicherungsnehmers ohne finanzielles Risiko durchgesetzt wird, denn der Versicherer übernimmt alle Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Leistungseinschränkungen
Verfahren wegen Parkverstößen im Straßenverkehr, Baurechtsstreitigkeiten oder Streitigkeiten zwischen Unternehmen nach dem Handelsrecht sowie Rechtsstreitigkeiten im Bereich Spiel-, Wettverträge und Spekulationsgeschäfte werden nicht von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Nicht abgedeckt von einer Rechtsschutzversicherung sind zudem Streitigkeiten zwischen gemeinsam in einer Police versicherten Personen.
In einigen Bereichen existieren Leistungseinschränkungen, die gesetzlich begründet sind. Im Arbeitsrecht ist eine Kündigungsschutzklage nur innerhalb einer dreiwöchigen Frist nach Eingang der Kündigung möglich. Ist diese Frist verstrichen, wird der Rechtsschutzversicherer mangels Erfolgsaussichten auch keine Kosten für eine Kündigungsschutzklage übernehmen. Zudem trägt im Arbeitsrecht jede Partei ihre eigenen Kosten, unabhängig davon, wie die Erfolgsaussichten stehen und wer Recht bekommt. Abhängig von den Vertragsbedingungen tritt die Rechtsschutzversicherung aufseiten des Versicherungsnehmers aber auch für diese Kosten ein.
Auch im Erbrecht werden für gewöhnlich nur die Kosten für eine anwaltliche Beratung übernommen, wenn eine Veränderung der Rechtslage, die auch durch Tod eines Erblassers eintreten kann, eine solche Beratung erforderlich macht. Im Familienrecht gilt diese Beschränkung ebenfalls.
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