Hausratversicherung
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Versicherungsumfang
Auch die Hausratversicherung gehört zu den wichtigen Versicherungen, auf die kein Versicherungsnehmer verzichten sollte. Mit der Hausratversicherung werden Schäden an Gegenständen der eigenen Wohnungseinrichtung in den Fällen von Feuer, Einbruch, Raub, Brand, Blitzschlag, Explosion, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm, Hagel sowie einstürzenden Flugzeugen übernommen. Auch bei einem Totalschaden werden die Schäden übernommen, d. h., die Neuanschaffung der Einrichtung wird zu ihrem Wiederbeschaffungswert erstattet.
Abhängig vom Tarif können dem Versicherten auch Gefriergutschäden nach Stromausfall, der Schlüsselverlust oder Schäden nach inneren Unruhen ersetzt werden. Bei beschädigten Sachen erfolgt der Ersatz der erforderlichen Reparaturkosten bis maximal zum Wiederbeschaffungspreis. Neben den eigentlichen Sachschäden werden bis zu einer Höchstgrenze Hotelkosten erstattet, in den Fällen, in welchen die Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar ist, darüber hinaus auch die Kosten für Rückreise oder Umzugskosten nach besonders schweren Versicherungsfällen. Zur Einrichtung gehören auch Haustiere und Bargeld.
Versicherungsausschluss
Die Versicherungssumme sollte dem Betrag für die Neuanschaffung des Hausrats entsprechen. Besteht eine Unterversicherung, haben die Versicherer das Recht, die Entschädigung bei Unterversicherung zu kürzen. Der Hausrat sollte mit einer festen Summe von ca. 600–700 Euro pro Quadratmeter abgesichert sein, bei wertvollen Neuanschaffungen sollte der Versicherungsschutz ergänzt werden.
Im Standard-Hausratschutz sind bestimmte Risiken nur eingeschränkt versichert, was auch tarifabhängig ist. So kann ein eingeschränkter Versicherungsschutz für Fahrraddiebstahl oder Sturmschäden bestehen. Der Versicherungsschutz für Fahrräder besteht nur am Versicherungsort, wo sie gegen alle Grundgefahren versichert sind, außerhalb des Versicherungsortes leisten die Versicherer nur Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad ausreichend gesichert ist, etwa durch ein Sicherheitsschloss. Auch gibt es Nachtklauseln in einigen Verträgen, auf die aber immer mehr Versicherer verzichten.
Versichert sind zudem nur solche Sturmschäden, die bei Windstärke 8 oder mehr entstehen. Für den Nachweis führen die Versicherer ein Sturmregister, in dem in regelmäßigen Abständen alle aktuellen Wetterdaten eingespeist werden.
Sie haben Fragen zur Hausratversicherung oder wünschen eine Beratung zu einer schon bestehenden? Gerne stehe ich Ihnen für alle Fragen zu diesem interessanten und wichtigen Thema zur Verfügung.
Setzen Sie sich daher gerne mit mir telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf meiner Internetseite in Verbindung und vereinbaren einen unabhängigen Beratungstermin.
Ihr Andreas Schricker