Betriebshaftpflicht Sicherheitsgewerbe
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Wer sich im Sicherheitsgewerbe selbstständig machen will oder schon viele Jahre dabei ist, hat oder hatte allerlei Hürden zu nehmen. Der Gesetzgeber verlangt zur Ausübung dieser Tätigkeit, dass eine Betriebshaftpflicht entsprechend den gesetzlichen Mindestanforderungen besteht. Diese Versicherung muss während der gesamten Zeit aufrechterhalten werden. Geschieht dies nicht, gefährdet man damit seine Zulassung.
Betriebshaftpflicht Sicherheitsgewerbe – wer kann sich versichern?
Versichern können sich Betriebe, die ein Gewerbe gemäß § 34a GewO anmelden und dafür eine Pflichtversicherung nach § 6 BewachV nachweisen können.
Abgesichert sind Schäden, welche den Auftraggebern oder Dritten durch das versicherte Unternehmen, z. B. bei Durchführung eines Bewachungsauftrags, entstehen.
Es ist ebenso möglich, weitere Dienstleistungen, die häufig von Sicherheitsdiensten mit angeboten werden, in den Versicherungsschutz mit einzuschließen. Darunter fallen z. B. folgende Tätigkeiten: Gebäudereinigung, Winterdienst, Pförtnerdienst, Hausmeisterdienste.
Betriebshaftpflicht Sicherheitsgewerbe – welches Risiko gibt es in der Branche?
Selbstständige haften im Schadensfall mit ihrem kompletten Privatvermögen. Die meisten sind sich dessen nicht bewusst. Daher ist es wichtig, im Versicherungsfall ein Auge auf die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung und nicht nur auf den Preis zu werfen.
Eine Haftpflichtversicherung im Sicherheitsgewerbe hat mehrere Funktionen zu erfüllen: Als Erstes prüft sie, ob Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter für den Schaden verantwortlich ist und dafür haftbar gemacht werden kann. Hier findet also zunächst einmal eine detaillierte Überprüfung statt. Nur weil jemand behauptet, man habe dieser Person einen Schaden zugefügt, muss es noch lange nicht so sein. Ebenso wehrt die Haftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz) oder begleicht berechtigte Ansprüche Dritter. Versichert werden können z. B. folgende Risiken:
- Objektschutz
- Geld- und Werttransporte
- Personenschutz (bewaffnet/unbewaffnet)
- Personenbewachung
- Veranstaltungsservice (Konzerte, Diskotheken …)
- Ordnerdienst
- Detektiv (Privat-, Kaufhaus- und Wirtschaftsdetektive)
- Bewachung LEA (Landeserstaufnahmeeinrichtung) für Flüchtlinge
- Bewachung v. Asylheimen
- Weitere auf Anfrage
Schadensbeispiele im Sicherheitsgewerbe
Schlüssel verloren
Ein Wachmann erhält sämtliche Schlüssel eines Firmengebäudes, das in der Nacht bewacht werden soll. Als er sich auf den Weg zu seiner Arbeit macht, verliert er die Schlüssel für das Unternehmen. Als Folge müssen alle Schlösser ausgetauscht werden. Alle Mitarbeiter bekommen daraufhin neue Schlüssel. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten.
Alarmanlage vergessen
Eine Sicherheitsfirma übernimmt den Wachdienst für ein Kaufhaus. Es wird versehentlich vergessen, die vorhandene Alarmanlage einzuschalten. In der Nacht brechen Unbekannte in das Kaufhaus ein, entwenden Sachen und beschädigen die Einrichtung. Für den Schaden soll die Sicherheitsfirma finanziell einstehen – die Betriebshaftpflicht greift und leistet den Schadensersatz.
Verdächtige Personen übersehen
Eine Sicherheitsfirma wurde beauftragt, ein Gebäudekomplex zu bewachen. Ein Wachmann kommt leider zu spät, um seinen Kollegen abzulösen. Der Kollege hat selbst einen dringenden Termin wahrzunehmen und muss schon frühzeitig los. In der Zwischenzeit bringen Unbekannte ein Graffito an der Außenwand des Gebäudes an. Das Unternehmen verlangt, dass die Sicherheitsfirma für die Kosten einsteht, die für die Beseitigung des Graffito anfallen. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten der Beseitigung.
Widerstand bei der Festnahme
Ein Kaufhaus engagiert einen Ladendetektiv, der Diebstähle aufdecken und die Verdächtigen so lange festhalten soll, bis die Polizei eintrifft. Als der Detektiv einen Dieb auf frischer Tat stellt, leistet dieser Widerstand und wird versehentlich an der Schulter verletzt. Der Verdächtige verlangt daraufhin Schmerzensgeld und Schadensersatz. Hier hilft die Betriebshaftpflicht und unterstützt ihn, sie weist nach, dass der Anspruch unberechtigt ist.
Fazit
Dies soll nur ein Auszug der möglichen Schadenfälle und Leistungen darstellen. Da jeder Betrieb anders ist, ist es wichtig, sich individuell und unabhängig beraten zu lassen. Hier komme ich ins Spiel.
Informieren Sie sich unverbindlich und kostenfrei und lassen sich ein Angebot erstellen. Bei der Berechnung spielen verschiedene Faktoren eine wichtige Rolle, wie z. B. Umsatz, Anzahl tätiger Personen, Versicherungssummen usw.
Nutzen Sie mein Wissen und meine Sonderkonditionen bei vielen großen Gesellschaften, um für Sie das Bestmögliche herauszuholen. Ebenso prüfe ich bei Ihren schon bestehenden Verträgen die Qualität der Versicherungsbedingungen und ob Sie dort bereits alle Rabattmöglichkeiten ausgeschöpft haben.
Weitere wichtige Versicherungen für den Sicherheitsbereich:
- Rechtsschutz inkl. eines erweiterten Strafrechtsschutzes, wenn der Vorwurf des Vorsatzes im Raum steht
- Unfallversicherung, inkl. Klausel Terroranschläge, Rettung von Menschenleben und Sachen, Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen, Schutz bei gewalttätigen Auseinandersetzungen und inneren Unruhen
- Sicherung der Arbeitskraft durch Berufsunfähigkeit oder Grundfähigkeitsversicherung, Verdienstausfall durch Krankentagegeld …
- Lebensversicherung ohne Gesundheitsfragen