Veranstaltungshaftpflicht-versicherung
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Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bei allen Veranstaltungen wie Festumzüge, Konzerte, Tagungen, Sportevents etc. Sie schützt die Sicherheit von Teilnehmern und Besuchern, für welche das veranstaltende Unternehmen voll verantwortlich ist. Schadensfälle auf öffentlichen Veranstaltungen sind relativ häufig und können einen beträchtlichen Umfang annehmen. Veranstalter sind bereits gesetzlich verpflichtet, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Über eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung sind Sach- und Personenschäden versichert, die durch aktiv Mitwirkende, durch Mitarbeiter aber von Besuchern verursacht werden. In einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung wird eine maximale Deckungssumme vereinbart, bis zu deren Höhe entschädigt wird. Versichert sind neben der Veranstaltung selbst auch die erforderlichen Auf- und Abbauarbeiten. Bei Veranstaltungen in angemieteten Räumlichkeiten kann die Veranstaltungshaftpflichtversicherung auch Mietsachschäden mitversichern. Hier ist auf die im Vertrag vereinbarten Konditionen zu achten. Der Beitrag, den ein Veranstalter für eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung zu zahlen hat, ist abhängig von der Art der Veranstaltung und der Besucherzahl.