Maschinenversicherung
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Eine Maschinenversicherung schützt die Unternehmen gegen Schäden durch Brand, Kurzschluss, Überspannung, Bedienungsfehler, Explosion, Frost, Sturm, Blitzschlag, Konstruktions- und Materialfehler, aber auch gegen böswillige Beschädigung, Versagen von Regeleinrichtungen und gegen weitere Risiken. Sie gehört ebenfalls zu den existenziellen Versicherungen von Gewerbebetrieben, in denen immer aufwendigere und teurere Maschinen zum Einsatz kommen, die hohe Kosten verursachen können.
Maschinenversicherungen werden als Einzelversicherungen für bestimmte Maschinen oder auch in Form von Pauschalverträgen für alle in einem Betrieb befindlichen Maschinen angeboten. Versicherbar sind sowohl fest installierte Maschinen als auch transportable Geräte. Zu den versicherbaren transportablen Geräten gehören auch Baumaschinen, Gabelstapler und Kräne. Im Fall eines auftretenden Totalschadens wird von dem Versicherer der Zeitwert der zerstörten Maschine ersetzt. Bei Teilschäden werden die Kosten für die Reparatur ersetzt. Nicht von einer Maschinenversicherung abgedeckt sind Verschleißschäden. Maschinenversicherungen können auch mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen werden, wodurch sich die Höhe der Versicherungsbeiträge reduziert.