Betriebsausfallversicherung
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Die Versicherung gegen einen Betriebsausfall schützt viele Berufsgruppen, die klassischerweise ihre Tätigkeiten als Selbstständige ausüben, aber auch Unternehmen vor dem Ausbleiben des Einkommens. Eine Betriebsausfallversicherung für einen an feste Räumlichkeiten gebundenen Betrieb stellt daher auch eine elementare betriebliche Versicherung dar, welche den laufenden Betrieb eines Unternehmens vor Feuer-, Wasser- und Einbruchschäden schützt, durch welche der ganze betriebliche Arbeitsablauf bis zum Zeitpunkt der Schadensbehebung stillgelegt werden kann. Da Unternehmer auch die Löhne der Mitarbeiter während der Zeit des Betriebsausfalls sowie die laufenden Kosten des Betriebs bei gleichzeitigem Ausfall der Einnahmen zu tragen haben, besteht ein erhebliches Schadenspotenzial. Im Rahmen einer Betriebsausfallversicherung können zudem ein Krankheits- und Unfallrisiko des Unternehmers oder des Selbstständigen mitversichert werden. Dies ist allerdings abhängig von dem angebotenen Tarif und damit von der Beitragshöhe. Diese bestimmt sich allgemein durch mehrere Faktoren, zu denen bei Selbstständigen auch das Alter des Versicherungsnehmers, die Anzahl der versicherten Leistungen sowie die Versicherungssumme und die Karenzzeit, d. h. die leistungsfreie Zeit im Schadensfall, zählen.
Wird eine Betriebsausfallversicherung abgeschlossen, so handelt es sich bei den von einem Unternehmen oder einem Selbstständigen zu zahlenden Beträgen um Betriebskosten. Anders verhält es sich bei Beträgen, die für die Krankentagegeldversicherung des Unternehmers aufgewendet werden müssen, denn diese werden steuerlich als Privatausgaben behandelt.