Betriebs-Haftpflichtversicherung
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Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Haftungsrisiken bei allen üblicherweise dem Geschäftszweck dienenden Aktivitäten ab. Mitversichert sind nicht nur der Unternehmer, sondern auch dessen Mitarbeiter, sofern sie zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses einer geschäftlichen Tätigkeit nachgegangen sind. Wie alle Haftpflichtversicherungen werden Schäden an Dritten abgedeckt. Die Betriebshaftpflichtversicherung tritt bei Montagefehlern ein, auch wenn es zu Folgeschäden beim Kunden kommt oder wenn unbeteiligte Dritte einen Schaden erleiden.
Neben der allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung gibt es auch spezielle Berufshaftpflichtversicherungen für besondere Berufsgruppen wie Architekten, Steuerberater und Ärzte. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung müssen ggf. auch Selbstständige in beratenden Berufen abschließen, um Vermögensschäden durch Fehlberatungen bei ihren Kunden abzusichern. Darüber hinaus gehören zu den speziellen Haftpflichtversicherungen auch die Umwelthaftpflichtversicherung, welche das Risiko des Eintritts von Umweltschäden absichert, und die Produkthaftpflichtversicherung, die Schäden durch fehlerhafte gelieferte Waren und Leistungen absichert, wobei solche Schäden in der allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung nicht versichert sind.
Neben der allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung gibt es auch spezielle Berufshaftpflichtversicherungen für besondere Berufsgruppen wie Architekten, Steuerberater und Ärzte. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung müssen ggf. auch Selbstständige in beratenden Berufen abschließen, um Vermögensschäden durch Fehlberatungen bei ihren Kunden abzusichern. Darüber hinaus gehören zu den speziellen Haftpflichtversicherungen auch die Umwelthaftpflichtversicherung, welche das Risiko des Eintritts von Umweltschäden absichert, und die Produkthaftpflichtversicherung, die Schäden durch fehlerhafte gelieferte Waren und Leistungen absichert, wobei solche Schäden in der allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung nicht versichert sind.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung lässt sich allein, aber auch ergänzend zu einer Berufshaftpflichtversicherung abschließen, wobei es jeweils einer genauen Überprüfung der abzusichernden Risiken bedarf. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für den Schutz eines Betriebes ist auch sinnvoll, um sich gegen Vermögensschäden, die aufgrund von Personen- oder Sachschäden verursacht wurden, abzusichern. Auch Schäden, die durch das alleinige Verschulden eines einzelnen Mitarbeiters verursacht wurden, werden von der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.