Anhängerversicherung
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Eine eigene Haftpflichtversicherung wird auch für Anhänger und Auflieger benötigt. Für Anhänger besteht eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Auch ein Teilkasko- oder Vollkaskoschutz wird von den Versicherern für Anhänger und Auflieger angeboten. Der fällige Beitrag berechnet sich nach Nutzlast und zulässigem Gesamtgewicht, nach der Art des Aufbaus, nach dem Datum der Erstzulassung sowie nach dem Einsatz im Werksverkehr und/oder im gewerblichen Gütertransport. Auch bei einer Anhängerversicherung lassen sich durch den Abschluss einer Flottenversicherung die Beiträge deutlich reduzieren. Die transportierten Güter selbst sind über eine Anhängerversicherung nicht geschützt. Für den Versicherungsschutz dieser Güter ist eine Transportversicherung notwendig.