Stationäre Zusatzversicherung – Krankenhauszusatz
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Eine Krankenhauszusatzversicherung bietet den gesetzlich Versicherten bestimmte stationäre Zusatzleistungen. Zu diesen gehören als Basisleistungen die Behandlung durch den Chefarzt, die freie Krankenhauswahl und die Unterbringung in einem Einzelzimmer. Die Leistungen durch die GKV sind in diesem Bereich durch den Gesetzgeber, der immer mehr Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen hat, stark eingeschränkt. Die private Zusatzversicherung erstattet Versicherten bei Aufenthalten im Krankenhaus privatärztliche Leistungen, die über das Niveau der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen. Der genaue Leistungsumfang ist abhängig vom gewählten Tarif.
Viele Tarife beinhalten eine freie Arztwahl in dem gewählten Krankenhaus. Bei der Behandlung durch Spezialisten sollte ein Tarif gewählt werden, welcher die privatärztlichen Behandlungen ohne Höchstsatzbegrenzungen erstattet. Ärzte rechnen ihre Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Tarife mit einer Höchstsatzbegrenzung zahlen nur die Behandlungskosten bis zu dem Höchstsatz, d. h. dem 3,5-Fachen des einfachen Gebührensatzes der GOÄ. Eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Höchstsatzbegrenzung kommt auch für darüber liegende Behandlungskosten, wie sie häufig von Spezialisten gefordert werden, auf.
Rooming-in
Bei einem Vertrag, welcher die Kosten für ein Rooming-in übernimmt, werden die Eltern als Begleitpersonen im gleichen Krankenzimmer wie ihr Kind oder in unmittelbarer Nähe davon untergebracht.
Wenn Sie nicht genau wissen welche stationäre Krankenversicherung am besten zu Ihnen passt, benötigen Sie eine kompetente Beratung. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung, in diesem Bereich, berate ich Sie fundiert. Gemeinsam mit mir finden Sie eine Versicherung die Sie wirklich absichert. Da ich einen Einblick in alle aktuellen Versicherungstarife habe, finde ich die beste stationäre Krankenversicherung für Sie.