Private Krankenversicherung für Beamte (Beihilfe)
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Beamte versichern sich in der Regel in einer privaten Krankenkasse. Der Dienstherr erstattet im Rahmen der Alimentation einen Teil der entstandenen Kosten in Form von Beihilfen. Durch die Gewährung einer anteiligen Höhe des jeweiligen Beihilfebemessungssatzes stellt sich die Beihilfe für Beamte als eine Teilhilfe dar. Die private Krankenversicherung leistet demnach die Ergänzung des Krankenversicherungsschutzes auf 100 %. Spezielle PKV-Beihilfetarife sind auf den individuellen Bedarf der Beihilfeberechtigten zugeschnitten. Angeboten werden von den privaten Krankenkassen gestaffelte Prozentsätze, bei denen sich die Tarife den jeweiligen Beihilfesätzen anpassen und so einen vollständigen Krankenschutz der Beamten gewährleisten. Für Beamtenanwärter und Referendare haben die privaten Krankenkassen spezielle beitragsgünstige Ausbildungstarife (Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten) im Angebot.
Dennoch können auch sog. ‚Beihilfelücken‘ auftreten, die für den Beamten dadurch entstehen, dass der Dienstherr nicht alle anfallenden Kosten als beihilfefähig anerkennt. Gewährt wird die Beihilfe nur auf sog. ‚beihilfefähige Aufwendungen‘. Dementsprechend werden von den privaten Krankenkassen auch spezielle Beihilfeergänzungstarife angeboten.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als Alternative zur PKV ist für Beamte finanziell nicht erschwinglich, da dort der volle Beitrag einbezahlt werden muss und keine speziellen Ergänzungsangebote für Beihilfeberechtigte angeboten werden. Auch der Dienstherr beteiligt sich nicht an den anfallenden Beiträgen der GKV.
Freie Heilfürsorge
Die freie Heilfürsorge stellt sich als eine spezielle Form der Fürsorge des Dienstherrn gegenüber den Beamten dar, die vor allem dort gewährt wird, wo die Tätigkeiten besonders gefahrgeneigt sind. Hier wird im Gegensatz zur Beihilfeleistung eine 100%ige Kostenübernahme der erstattungsfähigen Aufwendungen und in einigen Bundesländern werden auch über die Heilfürsorge hinausgehende Aufwendungen von den privaten Krankenkassen erbracht.
Einen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben nur die Beamten selbst, für berücksichtigungsfähige Angehörige wird die Beihilfe entsprechend der jeweils geltenden Beihilfevorschrift gewährt. Beamte, die einen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben können, sind etwa Vollzugsbeamte der Bundespolizei sowie Berufs- und Zeitsoldaten während des aktiven Dienstes. Für Polizeibeamte der Länder existieren länderspezifische Regelungen.
Wird die freie Heilfürsorge nicht mehr gewährt, dann tritt die Beihilfe ein, weshalb die davon betroffenen Beamten bereits während ihres Anspruchs auf Heilfürsorge eine Anwartschaftsversicherung auf die später benötigten Beihilfetarife abschließen sollten, um eine vollwertige private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne mögliche Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse zu erhalten. Ohne eine bestehende Anwartschaft steht den Beihilfeberechtigten nur die Aufnahme in einen Basistarif zu, der für sie mit geringeren Leistungen bei gleichzeitig höheren Beiträgen verbunden ist.
Wenn Sie nicht genau wissen welche PKV für Beamte am besten zu Ihnen passt, benötigen Sie eine kompetente Beratung. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung, in diesem Bereich, berate ich Sie fundiert. Gemeinsam mit mir finden Sie eine Versicherung die Sie wirklich absichert. Da ich einen Einblick in alle aktuellen Versicherungstarife habe, finde ich die beste private Krankenversicherung, für Beamte, für Sie.