Krankenhaustagegeld
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Das Krankenhaustagegeld wird von den Versicherern im Falle eines Krankenhausaufenthalts bezahlt, und zwar in Form von vereinbarten Tagessätzen und solange aus medizinisch notwendigem Grund ein Krankenhausaufenthalt geboten ist. Die Auszahlung des Krankenhaustagegelds ist für den Versicherten steuerfrei. Damit können Telefonkosten und Fernsehermiete in dem Krankenhaus sowie die Fahrtkosten der Angehörigen oder eine Haushaltshilfe und eine Beaufsichtigung der Kinder für die Dauer des Krankenhaus- bzw. Klinikaufenthalts bezahlt werden. Eine Zahlung des Krankenhaustagegelds erfolgt ohne Kostennachweis, lediglich eine Bescheinigung des Krankenhauses über die Dauer und den Grund der Behandlung wird von den Versicherern gefordert.