Gesetzliche Krankenversicherung
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Circa 90 % aller Deutschen sind Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse. In der Bundesrepublik gibt es verschiedene Krankenkassen, die bis auf einige Nuancen einheitliche Mindestleistungen für die gesetzlich Versicherten anbieten, da der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherer im Sozialgesetzbuch geregelt ist. Alle Kassen bieten somit die Übernahme der medizinisch notwendigen Kosten an, nicht übernommen werden Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien. Dennoch lohnt sich ein Vergleich der Beiträge und Leistungen im Detail, da einige Krankenkassen bestimmte Leistungen auch freiwillig anbieten. Hierzu gehören abhängig von der Kasse Zusatzleistungen wie die Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen, für besondere Gesundheitschecks, Gesundheitskurse oder besondere Impfungen. Gesetzliche Krankenversicherer bieten zudem spezielle Wahltarife an, die zu einer Verringerung der Beiträge führen, wie Hausarzttarife ohne Praxisgebühr und Tarife mit Prämienrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen über einen Zeitraum von einem Jahr.
Die Kassen unterscheiden sich in erster Linie durch die Übernahme der Zusatzleistungen, aber auch durch die Höhe eines erhobenen Zusatzbeitrags. Es gibt Kassen mit einem ganzen Spektrum an gewährten Zusatzleistungen, die relativ hohe Zusatzbeiträge erheben, und Kassen, die kaum Zusatzleistungen anbieten, aber eine schlanke Kostenstruktur aufweisen und keine Zusatzbeiträge erheben.
Erhebung eines Zusatzbeitrags
Seit dem 1. Januar 2015 zahlen alle gesetzlich Versicherten den gleichen Beitragssatz für ihre Krankenversicherung. Es handelt sich um einen Einheitsbeitrag in Höhe von 14,6 % vom Bruttoeinkommen, der von dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zu jeweils gleichen Teilen, d. h. zu 7,3 % übernommen wird. Darüber hinaus können die gesetzlichen Krankenversicherer einen Zusatzbeitrag erheben, der seit dem 1. Januar 2019 wieder paritätisch von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern bezahlt wird.
Mitversicherung der Familie
Ein Vorteil der GKV ist die Mitversicherung von Familienangehörigen ohne oder mit nur geringem Einkommen, die dann in den gesetzlichen Krankenkassen beitragsfrei mitversichert sind.
Freie Kassenwahl
Da es eine freie Kassenwahl gibt, kann jeder abhängig Beschäftigte die Kasse selbst wählen und ggf. auch wechseln. Innerhalb der GKV haben die Arbeitnehmer die Wahl zwischen Allgemeinen Ortskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen. Ortskrankenkassen und Ersatzkassen sind für gesetzlich Versicherte aus ganz Deutschland zugänglich. Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist für die Versicherten bei einer regulären Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende jederzeit möglich.
Beitrag nur bis zur Bemessungsgrenze
Es besteht aktuell eine Versicherungspflicht für die GKV für alle Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt bis zu 5.062,50 Euro bzw. 60.750 Euro im Jahr, wenn deren Einkommen mindestens ein Jahr lang diese Grenze übersteigt. Ein Wechsel in die PKV ist für diese Arbeitnehmer nicht möglich.
Abhängig Beschäftigte können bei einem Einkommen über der beschriebenen Beitragsbemessungsgrenze auch freiwillig in der GKV versichert bleiben. In diesem Fällen bemisst sich der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung höchstens nach den oben aufgeführten Beträgen. Zudem bieten sich für bessere Leistungen auch private Zusatzversicherungen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse an, da diese nur die medizinische Grundversorgung übernimmt.
Wenn Sie nicht genau wissen welche gesetzliche Krankenversicherung am besten zu Ihnen passt, benötigen Sie eine kompetente Beratung. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung, in diesem Bereich, berate ich Sie fundiert. Gemeinsam mit mir finden Sie eine Versicherung die Sie wirklich absichert. Da ich einen Einblick in alle aktuellen Versicherungstarife habe, finde ich die beste gesetzliche Krankenversicherung für Sie.