Ambulante Zusatzversicherung
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Im Rahmen einer ambulanten Zusatzversicherung werden von der PKV Leistungen für ambulante Behandlungen übernommen, die über den Schutz der GKV hinausgehen. Wichtige Bereiche sind Leistungen der alternativen Medizin, darüber hinaus aber auch Zuschüsse für Brillen oder Kontaktlinsen, Impfungen sowie zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen.
Im Einzelnen lassen sich die Leistungen der privaten Zusatzversicherung bei ansonsten gesetzlich Versicherten wie folgt beschreiben:
Leistungen für Alternativmedizin
Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen als freiwillige Zusatzleistung die Kosten von alternativen Behandlungen, allerdings nicht von allen. Derartige Zuschüsse beschränken sich meist auf wenige Therapieverfahren und sind in der Höhe begrenzt. Behandlungen beim Heilpraktiker werden von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen. Eine ambulante Zusatzversicherung deckt alternative Heilmethoden wie Akupunktur, Osteopathie und Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) ab. Die meisten Tarife bezuschussen nicht nur die Kosten eines Heilpraktikers, auch für Naturheilverfahren bei speziell ausgebildeten Medizinern werden die Kosten übernommen, und zwar bis zu einem jährlichen Höchstbetrag.
Leistungen für Sehhilfen und Laseroperationen
Eine ambulante Zusatzversicherung bezuschusst auch die Kosten für eine Brille oder Kontaktlinsen. Es gibt zudem Tarife, die auch die Kosten für Sonnenbrillen mit Sehstärke übernehmen, in der Regel in Form eines maximalen Zuschusses, der alle zwei Jahre ausgeschöpft werden kann. Zudem bezuschussen einige Tarife die Kosten für Augenlaseroperationen, durch die eine Fehlsichtigkeit korrigiert wird.
Leistungen für Impfungen und Vorsorge
Zu den weiteren Leistungen einer ambulanten Zusatzversicherung gehören Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Auch Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur auf freiwilliger Basis oder für bestimmte Alters- und Risikogruppen, etwa bei der Grippeimpfung, übernommen. Einzelne Tarife der ambulanten Zusatzversicherung bezuschussen deshalb auch erweiterte Krebsvorsorgeuntersuchungen und Impfungen für alle, auch Reiseimpfungen oder die Grippeimpfung für alle. Erstattet wird häufig eine maximale Erstattungshöhe, die von den Versicherten ebenfalls alle zwei Jahre ausgeschöpft werden kann.
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