Trauerfallvorsorge
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Eine Versicherung, die jedem Versicherten die Auszahlung garantiert und gerade in schweren Stunden die Angehörigen vor teilweise erheblichen finanziellen Belastungen schützt, ist das Sterbegeld. Dieses wurde früher von den gesetzlichen Krankenkassen im Todesfall ausbezahlt, aber bereits vor einigen Jahren ersatzlos aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Eine Bestattungsvorsorge lässt sich demnach nur noch durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung versicherungstechnisch umsetzen.
Die Sterbegeldversicherung stellt von ihrer vertraglichen Gestaltung her eine kapitalbildende Versicherung für den Todesfall dar, wobei im Todesfall des Versicherten die vertraglich vereinbarte Summe, zumeist in einer Höhe zwischen 5.000 bis 10.000 Euro, abhängig von den vertraglichen Konditionen, an die Angehörigen ausgezahlt wird. Sie dient der Finanzierung des Begräbnisses des Versicherten, wobei einige Anbieter zusätzlich zu dieser Leistung auch die Kosten einer Rückführung aus dem Ausland übernehmen. Für Ehe- oder Lebenspartner bieten viele Anbietern eine Bestattungsvorsorge auf ‚verbundene Leben‘ an, d. h., im Todesfall der ersten versicherten Person wird zunächst ein festgelegter Prozentsatz der Versicherungssumme fällig. Gleichzeitig erfolgt für den verbliebenen Partner eine Beitragsfreistellung.