Risikolebensversicherung
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Die Risikolebensversicherung wird von den meisten Menschen für die Versorgung von Angehörigen im Todesfall abgeschlossen. Hierzu gehören neben den Kindern die Partner oder sonstige Angehörige. Häufig kommt die Risikolebensversicherung auch für die Absicherung von Baufinanzierungen oder sonstigen Krediten zur Anwendung. Eine Auszahlung an die Begünstigten erfolgt bei der Risikolebensversicherung im Todesfall des Versicherten unabhängig von der Laufzeit. Eine Risikolebensversicherung ist insbesondere für junge Familien mit Kindern die einzige Art der finanziellen Absicherung im Falle eines Unglücks, wenn sie keine finanziellen Reserven angespart oder die Raten für eine Immobilie zu tilgen haben. Wenn beide Ehepartner über ein Einkommen verfügen, bietet sich eine verbundene Risikolebensversicherung an, die im Todesfall eines Partners dem Hinterbliebenen die volle Versicherungssumme garantiert. Das Einsparpotenzial gegenüber zwei separat abgeschlossenen Verträgen beträgt bei einer verbundenen Risikolebensversicherung ca. 10 %.
Viele Banken fordern oder bieten zumindest zur Absicherung von Krediten den Abschluss einer Risikolebensversicherung an. Hier hat sich als eine spezielle Form der Risikolebensversicherung die Restschuldversicherung etabliert, durch die im Tilgungsverlauf eines Kredites die noch verbliebene Tilgungssumme des Darlehensnehmers im Falle seines Todes abgesichert ist. Die noch offene Restschuld muss im Todesfall des Darlehensnehmers von den Hinterbliebenen nicht mehr beglichen werden.
Leistungsumfang
Eine Risikolebensversicherung kommt im Gegensatz zu einer Kapitallebensversicherung nur zur Auszahlung, wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit stirbt. Risikolebensversicherungen dienen der reinen Absicherung und sind somit sehr viel günstiger abzuschließen als eine Kapitallebensversicherung.