Directors-and-Officers- (D&O-)Versicherung
Ich berate Sie gern
Die D&O-Versicherung ist für die Führungskräfte eines Unternehmens gedacht, da diese für Schäden, die im Unternehmen entstehen, haftbar gemacht werden können. Schon ein kleiner Fehler kann dazu führen, dass diese mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Im schlimmsten Fall kann das für die betroffene Person den finanziellen Ruin bedeuten.
Die D&O-Versicherung minimiert dieses finanzielle Risiko, indem sie Vermögensschäden, die Führungskräfte im Rahmen ihrer Führungstätigkeit verursacht haben, reguliert. Eingesetzt wird die D&O-Versicherung nicht nur bei Schadenersatzansprüchen des Unternehmens selbst, sondern auch bei Ansprüchen, die von Dritten aufgrund einer Pflichtverletzung erhoben werden.
Möglich sind Absicherungen für in der Vergangenheit begangene Fehler ebenso wie für solche, die zukünftig evident werden. Denn nicht alle Fehler kommen immer sofort zum Vorschein und verursachen direkt einen Schaden. Viele Fehler wurden meist in der Vergangenheit gemacht und offenbaren sich erst deutlich später. Auch diese sind mitversichert, solange Sie bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt waren.
Es kann ebenso sinnvoll sein, die D&O-Versicherung mit einer Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung zu kombinieren. Hier sollten Sie sich beraten lassen, denn Rechtsstreitigkeiten im Rahmen von Managementfehlern kommen häufig vor.
Wie Sie sehen, gibt es einige Feinheiten, über die ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch aufklären werde.