KFZ-Versicherung

Kfz-Versicherung

Professionelle Beratung

So funktioniert die KFZ-Versicherung

Jeder Halter eines Fahrzeugs ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, sonst bekommt er keine Zulassung für das Fahrzeug. Die Haftpflicht tritt dann ein, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt wird. Der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug ist hingegen freiwillig. Die Höhe der Beiträge für die Kfz-Versicherung ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren, wie dem unfallfreien Zeitraum des Fahrens (bezogen auf den Abschluss von vorherigen Kfz-Versicherungen), dem Fahrzeugtyp und der Regionalklasse, der Höhe der Selbstbeteiligung und davon, ob eine Garage vorhanden ist. Darüber hinaus werden Premiennachlässe für Wenignutzer und Beamte angeboten. Fahranfänger können, wenn Sie ihren Pkw zunächst als Zweitwagen der Eltern anmelden, den Vertrag später umschreiben lassen, was ebenfalls mit günstigeren Prämien verbunden ist. Cabriofahrer können Saisonkennzeichen nutzen, dann sind die Kfz-Versicherungen nur für die Sommersaison abzuschließen. Zudem werden die Versicherungen günstiger, wenn nur bestimmte Fahrer eingetragen werden, was allerdings dazu führt, dass das Fahrzeug keiner anderen Person überlassen werden darf.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss zwingend für Pkw, Lkw oder Motorrad abgeschlossen werden, um die Schäden gegenüber Dritten mit dem eigenen Fahrzeug ausgleichen zu können. Die Kfz-Haftpflicht tritt grundsätzlich für alle Schäden ein, die Dritten beim Gebrauch des Fahrzeugs zugefügt werden. So werden neben den körperlichen Schäden auch Verdienstausfall, Schmerzensgeld und ggf. im Fall von bleibenden Gesundheitsschäden auch lebenslange Renten gezahlt. Kosten für das Abschleppen und die Reparatur bzw. die Wiederbeschaffungskosten eines Fahrzeugs im Falle eines tatsächlichen oder wirtschaftlichen Totalschadens sind in den Fällen des schuldlosen Handelns des Unfallgegners ebenfalls versichert. Innerhalb bestimmter Grenzen stehen dem Geschädigten auch die Kosten für einen Mietwagen während der Reparaturzeit zu.

Die Haftpflichtversicherung prüft unberechtigte oder überhöhte Forderungen der Unfallgegner und wehrt sich gegen diese auch mit juristischen Mitteln. Die Mindestversicherungssumme beträgt aufgrund gesetzlicher Vorschriften in der Kfz-Haftpflicht 7,5 Millionen Euro pro Person. Sachschäden sind in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu einer Schadenshöhe von 1,12 Millionen Euro versichert, Vermögensschäden bis zu einer Schadenshöhe von 50.000 Euro. Die vertraglichen Deckungssummen der Versicherer liegen in der Praxis noch deutlich höher, d. h., die Versicherer bieten ihren Kunden Tarife an, die deutlich über die gesetzlich vorgeschriebenen Schadenshöhen hinausgehen.

Teilkaskoversicherung

Im Rahmen der Teilkaskoversicherung werden Schäden am eigenen Fahrzeug erstattet, die durch Diebstahl, Brand, Unwetter (z. B. Hagel), aber auch durch Wildkollision oder Glasbruch entstehen. Bei Diebstahl oder Zerstörung ist auch das in das Fahrzeug eingebaute serienmäßige Zubehör mitversichert, abhängig von den konkreten Versicherungsbedingungen. Auch Schäden durch Marderbisse werden von einigen Versicherern übernommen. Bei Abschluss einer Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung im Schadensfall lassen sich die anfallenden Prämien reduzieren, allerdings übernimmt in solchen Fällen der Versicherte auch die Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung.

Vollkaskoversicherung

Eine Vollkaskoversicherung tritt für alle Schäden am eigenen Fahrzeug ein, d. h., auch für solche, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstanden sind. Darüber hinaus sind auch Schäden durch Vandalismus in der Vollkaskoversicherung mitversichert. Bei Schadenseintritt und Regulierung erfolgt eine Zurückstufung des Versicherungsvertrags, was sich auf die Höhe der zukünftig zu zahlenden Prämie auswirkt. Auch im Bereich der Vollkaskoversicherung wird mit Selbstbeteiligungen gearbeitet. Da die Prämien in der Vollkaskoversicherung relativ hoch sind, wird eine solche für neue Fahrzeuge, aber auch für Leasingfahrzeuge abgeschlossen.

Fragen?

Ich helfe Ihnen gern weiter

Sie haben Fragen zur KFZ-Versicherung oder wünschen eine Beratung zu einer schon bestehenden? Gerne stehe ich Ihnen für alle Fragen zu diesem interessanten und wichtigen Thema zur Verfügung.

Setzen Sie sich daher gerne mit mir telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf meiner Internetseite in Verbindung und vereinbaren einen unabhängigen Beratungstermin.

Ihr Andreas Schricker

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