Auslandsreisekrankenversicherung
Ich berate Sie gern
Eine private Auslandsreisekrankenversicherung bietet einen privaten Krankenversicherungsschutz für Reisen jenseits der deutschen Grenzen an. Sie ist besonders wichtig für Reisen in Nicht-EU-Staaten, da die gesetzlichen Kassen dort anfallende Behandlungskosten nicht erstatten, weil Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen nur mit den anderen EU-Staaten abgeschlossen hat. Bestimmte Leistungen, wie die Kosten für eine Rückführung, werden aber auch in EU-Staaten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Insgesamt gilt, dass die gesetzlichen Kassen nur Krankheitskosten bis zu der in Deutschland üblichen Höhe erstatten. Sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten, die Reisende selbst zahlen müssen, können etwa in Ländern wie den USA entstehen. Dort belaufen sich anfallende Behandlungskosten schnell auf Tausende USD. Die für gewöhnlich sehr preiswerte Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die Kosten für die ärztliche Behandlung im Fall von akut auftretenden Erkrankungen und Unfällen während des Auslandaufenthalts und auch die Kosten für stationäre Heilbehandlungen, schmerzstillende Zahnbehandlungen und darüber hinaus für Arznei-, Verbands- und Heilmittel. Daneben sind der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland, die Überführungskosten bei Tod einer versicherten Person sowie die im Ausland anfallenden Bestattungskosten mitversichert.
Ein Gesundheitscheck ist für den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung meist nicht notwendig. Sie beschränkt sich in der Regel aber auf eine bestimmte Anzahl von Reisetagen, sodass sie für einen dauerhaften Aufenthalt im Ausland nicht den notwendigen Krankenversicherungsschutz bietet. Sie kann für eine bestimmte Dauer oder für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.