Multi-Risk-Versicherung
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Was ist eine Multi-Risk-Versicherung?
Gemäß der Deutschen Rentenversicherung wird jeder fünfte Arbeitnehmer bereits vor der Rente berufsunfähig. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist immer eine gute Wahl, allerdings in vielen Fällen aus finanziellen Gründen oder aufgrund von Risikofaktoren nicht abschließbar. Eine Multi-Risk-Versicherung, auch Funktionsinvaliditätsversicherung genannt, ist ein Mix aus verschiedenen Versicherungsbausteinen aus unterschiedlichen Versicherungsbereichen: Grundfähigkeitsversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Dread-Disease-Versicherung, die zusätzlich zum Hauptrisiko des Todesfalls das Nebenrisiko einer schweren Erkrankung absichert.
Bei der Multi-Risk-Versicherung gibt es zwei Tarife, wobei der erste nicht ratsam und der zweite empfehlenswert ist:
- Policen aus dem Bereich der Unfallversicherungen: Hier ist die Rentenauszahlung an verschiedene Bedingungen geknüpft, so beispielsweise an einer 50%igen Invalidität oder dem Verlust mehrerer Grundfähigkeiten (im Gegensatz zur Grundfähigkeitsversicherung, die bereits beim Verlust einer Fähigkeit zahlt). Das größte Manko bei diesen Policen ist allerdings die den Versicherern eingeräumte Möglichkeit, die Beiträge jederzeit zu erhöhen oder den Vertrag zu kündigen.
- Policen aus dem Bereich der Lebensversicherung: Diese enthalten kein allgemeines Kündigungsrecht und bestehen aus einer Pflegeversicherung, einer Grundfähigkeitsversicherung und einer Dread-Disease-Versicherung.
Was sichert die Multi-Risk-Versicherung ab?
Die folgenden Leistungen deckt die Multi-Risk-Versicherung ab:
- Grundfähigkeiten: Die Absicherung der Grundfähigkeiten ist die Grundlage der Police. Darunter fallen das Sehen, Hören und Sprechen ebenso wie Bewegungen (Gehen, Stehen, Bücken, Heben, Tragen, Fahren …) etc. Wie viele dieser Fähigkeiten eine Person verlieren muss, damit die Police ausbezahlt wird, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, manchmal reicht sogar eine. Der Grund für den Verlust ist dabei unerheblich, relevant ist nur die Bestätigung eines Mediziners, dass die Beeinträchtigung schwer ist und mindestens ein Jahr dauern wird.
- Policen aus dem Bereich der Unfallversicherungen: Hier ist die Rentenauszahlung an verschiedene Bedingungen geknüpft, so beispielsweise an einer 50%igen Invalidität oder dem Verlust mehrerer Grundfähigkeiten (im Gegensatz zur Grundfähigkeitsversicherung, die bereits beim Verlust einer Fähigkeit zahlt). Das größte Manko bei diesen Policen ist allerdings die den Versicherern eingeräumte Möglichkeit, die Beiträge jederzeit zu erhöhen oder den Vertrag zu kündigen.
- Schwere Krankheiten: Hierbei handelt es sich um die Dread-Disease-Versicherung, die bei der Diagnose einer schweren Krankheit (z. B. Herzanfall, Schlaganfall, Krebs oder MS) fällig wird. Auch hier definieren die Versicherer selbst, was als schwere Krankheit angesehen wird, weshalb ein Vergleich der Anbieter unumgänglich ist. Dabei spielt ebenfalls eine Rolle, wie viel Zeit seit dem Abschluss der Versicherung vergangen ist und in welchem Stadium sich die Krankheit befindet. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Personen, die bereits unter einer schweren Krankheit leiden, eine Dread-Disease-Versicherung abschließen. Diese Police sieht keine monatliche Rente, sondern eine Einmalzahlung vor, wobei viele Versicherungsunternehmen die auszuzahlenden Beträge limitieren. Die ausgezahlte Summe hilft zwar dabei, notwendige medizinische Zusatzleistungen zu bezahlen oder die häusliche Umgebung der Beeinträchtigung gemäß umzugestalten, kann aber einen andauernden Einkommensausfall nicht kompensieren.
- Pflege: Auch im Fall der Pflegeversicherung unterscheiden sich die Anbieter, z. B., was den vorgeschriebenen Grad der Pflegebedürftigkeit angeht: Manche leisten bereits bei Pflegestufe I, andere erst, wenn mindestens drei Aktivitäten, die im Alltag ausgeführt werden, wie z. B. sich selbst anziehen, alleine aufstehen, sich selbst zurechtmachen, nicht mehr autonom unternommen werden können, und wieder andere erkennen auch eine Demenz als Faktor für Unselbstständigkeit an.
- Psychische Krankheiten: Diese werden nur von der Berufsunfähigkeits- und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgedeckt, obwohl sie die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit darstellen. Bei der Multi-Risk-Versicherung wird die Leistung nur dann fällig, wenn die versicherte Person das Gedächtnis, den Orientierungssinn oder andere Grundfähigkeiten verliert, sie in einer psychiatrischen Anstalt für einen längeren Zeitraum behandelt oder von einem gerichtlichen Betreuer versorgt wird.
Jeder Mensch ist individuell und ebenso seine Bedürfnisse. Einige Bausteine kommen in mehreren Policen vor, andere hingegen sind unnötig oder werden nur am Rande behandelt. Es ist wichtig, sich ein Angebot zusammenstellen zu lassen, welches die für Sie wichtigsten Bausteine enthält, bezahlbar ist und Ihnen ein Gefühl von Sicherheit gibt. Sprechen Sie mich an, gemeinsam setzen wir die notwendigen Elemente nach dem Baukastenprinzip zusammen.
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